Viel Platz für Ihre Familie!
Dieses 1984 in massiver Bauweise erbaute und 1994 erweiterte Einfamilienhaus verfügt über geräumige 169 m² Wohnfläche.
Durch den überdachten Eingangsbereich gelangen Sie über einen Hausflur in eine geräumige Küche. Die Einbauküche ist selbstverständlich im Kaufpreis enthalten.
Von der Küche haben Sie einen Zugang zu einem großen Wohn-Esszimmer. In beiden Räumen befindet sich selbstverständlich eine Fußbodenheizung.
Im hellen Wohnzimmer genießen Sie die wohlige Wärme eines schönen Koch-Kamins.
Vom Wohn-Esszimmer können Sie über eine große Schiebetür oder über eine Terrassentür zur überdachten Terrasse und in den großen Garten.
Im Erdgeschoss befinden sich zudem eine Garderobe, ein Gäste-WC, ein helles Bad mit Badewanne und Dusche, ein Schlafzimmer und ein Büro.
Aufgrund der Größe und Ausgestaltung des Erdgeschosses ist ebenerdiges Wohnen im Erdgeschoss möglich.
Über eine schöne Rundtreppe gelangen Sie in das Dachgeschoss, wo Sie Zugang zu sechs Zimmern und einem hellen Bad mit Wanne und Dusche haben.
Das ursprünglich 1984 erbaute Haus ist vollständig unterkellert.
Neben einen Partyraum befinden sich dort noch zwei Vorratsräume, ein Waschraum und ein Heizungsraum. Die Gasheizung wurde ca. 2005 erneuert.
Eine Garage und ein kleines Gartenhäuschen runden dieses interessante Einfamilienhaus mit einem schönen und pflegeleichten Garten ab.
Sonstiges
Sollten sich mehrere Interessenten für diese Immobilie entscheiden, kann es unter Umständen dazu kommen, dass diese Immobilie im Bieterverfahren verkauft wird.
Der angegebene Kaufpreis ist dann als Mindestgebot zu verstehen.
Sofern Sie sich für die Immobilie und die Teilnahme am Bieterverfahren interessieren, erhalten Sie nach Vorstellung und Besichtigung des Objektes von Markt im Blick,
Wilhelm Hermsen, weitere Informationen.
Das Verfahren läuft bis zu einem im Vorfeld festgesetzten Zeitpunkt
Beachten Sie bitte, dass das Bieterverfahren für alle Beteiligten unverbindlich ist.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das Objekt an den Meistbietenden zu verkaufen.
Ebenso wenig sind Sie im Falle der Abgabe des Meistgebotes verpflichtet, die Immobilie zu erwerben.
Die Maklercourtage wird auf Grundlage des beurkundeten Kaufpreises berechnet und ist ortsüblich.